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   BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13   

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https://dejure.org/2015,48803
BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 (https://dejure.org/2015,48803)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 (https://dejure.org/2015,48803)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 ABR 83/13 (https://dejure.org/2015,48803)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 11 ASiG
    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • IWW

    § 11 Satz 4 ASiG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 11 ASiG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 11 Satz 2 ASiG, § 22 SGB VII, § 19 ASiG, § 3 ASiG, § 6 ASiG, § 12 Abs. 1 ASiG, § 20 ASiG, § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASiG § 11; BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangshalbs.
    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mitbestimmungsrecht für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsschutz - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Teilnahmepflicht des Betriebsarztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 312
  • NZA 2016, 504
  • BB 2016, 947
  • DB 2016, 1084
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Die materielle Rechtskraftwirkung solcher Beschlüsse hindert grundsätzlich, dass bei Identität der Beteiligten und des Sachverhalts die bereits rechtskräftig entschiedene Frage den Gerichten zur erneuten Entscheidung unterbreitet werden kann (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 12) .

    Dabei sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen, wenn die Entscheidungsformel, wie insbesondere bei einer den Antrag abweisenden Entscheidung, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht erkennen lässt (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Der Betriebsrat kann nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die zuständige Arbeitsschutzbehörde ersuchen, gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtungen aus § 11 ASiG im Wege einer Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG durchzusetzen (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 82/12 - Rn. 11 mwN, BAGE 148, 58) .
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei einem bestimmten Regelungstatbestand ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, das einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist (vgl. zB BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16, BAGE 140, 223) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 11 TaBV 49/13

    Teilnahme des Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an den

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Oktober 2013 - 11 TaBV 49/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Ein Antrag, der den gleichen Streitgegenstand erneut zur Entscheidung stellt, ist unzulässig, weil der Rechtsschutz bereits gewährt wurde (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 10 mwN, BAGE 144, 340) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13
    Verbleibt dagegen trotz der gesetzlichen oder tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist insoweit Raum für die Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 TaBV 21/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeitsschutz

    a) Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Arbeitsschutzausschusses (vgl. dazu BAG 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 - Rn. 18-24).

    Verbleibt dagegen trotz der gesetzlichen oder tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist insoweit Raum für die Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 - Rn. 21).

    Aus der Wahrnehmung der Aufgaben der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch überbetriebliche Dienste (§ 19 ASiG) folgen insofern keine Besonderheiten (vgl. BAG 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 - Rn. 22-23).

    Im Hinblick auf diese gesetzlichen Festlegungen fehlt es für die Festlegung einer Teilnahmeverpflichtung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Sitzungen im Mindestturnus des § 11 Satz 4 ASiG an einer Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitgeberin und damit an einem Handlungsspielraum, der unter Mitwirkung des Betriebsrats auszufüllen wäre (vgl. BAG 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 - Rn. 24).

    Der Betriebsrat kann nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die zuständige Arbeitsschutzbehörde ersuchen, gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtungen aus § 11 ASiG im Wege einer Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG durchzusetzen (vgl. dazu BAG 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 - Rn. 24).

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